Unsere Antworten auf Ihre Fragen
Nein, Sie benötigen nicht unbedingt einen Makler, um Ihre Immobilie zu verkaufen. Sie können auch selbst tätig werden und den Verkauf eigenständig organisieren. Allerdings kann ein Makler Ihnen viele Vorteile bieten, wie zum Beispiel:
Erfahrung und Expertise: Ein Makler kennt den Markt und hat Erfahrung im Verkauf von Immobilien. Er kann Sie daher bei vielen Fragen und Problemen unterstützen.
Arbeitsaufwand: Ein Makler übernimmt die Organisation und Vermarktung Ihrer Immobilie. Sie müssen sich daher nicht selbst um alle Aufgaben kümmern.
Preisfindung: Ein Makler kann Ihnen helfen, den optimalen Verkaufspreis für Ihre Immobilie zu finden.
Verhandlung: Ein Makler kann für Sie mit potenziellen Käufern verhandeln und so einen optimalen Preis erzielen.
Sicherheit: Ein Makler kann Sie bei der Vertragsabwicklung unterstützen, um ein sicheres Geschäft zu gewährleisten.
Letztendlich hängt es aber von Ihren individuellen Bedürfnissen ab, ob Sie einen Makler engagieren möchten oder nicht.
Es ist nicht zwingend erforderlich einen Makler zu beauftragen, wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten.
Sie können Immobilien online oder in Printmedien finden und direkt mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, um die Details der Transaktion zu besprechen.
Jedoch kann ein Makler bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie helfen, die Immobilie auf ihre Qualität prüfen und sicherstellen, daß Sie den korrekten Wert zahlen. Außerdem kann ein Makler bei der Abwicklung des Kaufprozesses helfen und möglicherweise bei der Verhandlung von Konditionen zwischen den beiden Parteien.
Der Einsatz eines Maklers beim Kauf einer Immobilie kann daher sehr sinnvoll sein. Ein Makler verfügt in der Regel über Marktkenntnisse und Erfahrungen, die dem Käufer helfen können, ein passendes Objekt zu finden und den Kaufprozeß erfolgreich abzuschließen. Der Makler kann auch bei der Verhandlung des Kaufpreises und der Prüfung der Immobilie helfen.
Die Dauer, um eine Wohnung über einen Makler zu bekommen, ist von vielen Faktoren abhängt. Hier sind einige davon:
Die Verfügbarkeit von Wohnungen auf dem Markt. In manchen Städten kann es sehr schwierig sein, eine geeignete Wohnung zu finden.
Ihre Budgetvorstellungen. Wenn Sie eine sehr spezifische Vorstellung haben, wie viel Sie für Ihre Wohnung ausgeben wollen, kann es länger dauern, bis Sie das richtige Angebot finden.
Der Arbeitsaufwand des Maklers. Einige Makler sind stark ausgelastet und erfordern möglicherweise mehr Zeit, um Ihre Bedürfnisse zu erfüllen.
Ihre Flexibilität bei Besichtigungen. Je mehr Zeitfenster Sie Ihrem Makler geben können, desto eher können Sie eine passende Wohnung finden.
Im Allgemeinen kann es jedoch einige Wochen dauern, bis Sie über einen Makler eine Wohnung bekommen. Manchmal kann es auch schneller gehen, wenn der Makler zufällig das passende Angebot bereit hält.
Als Interessent vereinbaren wir einen Termin mit ihnen, um die Wohnung mit ihnen gemeinsam besichtigen zu können. Bei diesem Besichtigungstermin stehen wir für alle Fragen rund um das Objekt zur Verfügung.
Pauschal läßt sich diese Frage nicht beantworten, da die Preise je nach Region und Art der Dienstleistung variieren können.
Grundsätzlich wird eine Provision berechnet, die in der Regel in Prozent des Kaufpreises liegt. Bei Vermietungen zahlt der Eigentümer eine Provision im Erfolgsfall in Höhe von 2 Nettokaltmieten zzgl. derzeit gültigen Mehrwertsteuer. Gerne erstellen wir ihnen ein konkretes Angebot nach ihren Wünschen und Anforderungen.
Wenn Sie einen Makler beauftragen, eine passende Mietwohnung für Sie zu finden, sollten Sie sich natürlich im Vorfeld über die anfallenden Kosten informieren.
In der Regel verlangt der Makler eine Vermittlungsprovision, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann.
Die Maklerprovision oder auch Courtage genannt, ist Verhandlungssache. Deutschlandweit haben sich regional unterschiedliche Provisionssätze etabliert, an denen sich die meisten Makler orientieren. Die ortsübliche Provision pendelt zwischen drei und sechs Prozent des Kaufpreises, zuzüglich die zur Zeit aktuelle Mehrwertsteuer.
In der Regel teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten für den Makler. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland ein neues Gesetz. Demnach müssen Käufer maximal 50 Prozent der Maklergebühren übernehmen. Diese Teilung war in vielen Bundesländern auch vorher schon üblich, gerade in Großstädten mit angespanntem Wohnungsmarkt haben manche Verkäufer die Kosten aber auch komplett an die Käufer weitergegeben, das nun nicht mehr möglich ist. Außerdem muß der Käufer seinen Anteil erst dann überweisen, wenn der Verkäufer nachgewiesen hat, daß er seinen Anteil bereits gezahlt hat.
Viele Eigentümer möchten auch im hohen Alter in ihrer vertrauten Immobilie bleiben – doch nicht jedes Haus oder jede Wohnung ist dafür geeignet. Ein altersgerechter Umbau kann Abhilfe schaffen, kostet jedoch Zeit, Geld und Planung.
Typische Barrieren im Alltag
Treppen, enge Türen, hohe Badewannen oder fehlende Handläufe – all das sind Hürden, die im Alltag älterer Menschen schnell zu Risiken werden können. Die Lösung: Barrierefreiheit schaffen. Das kann etwa durch den Einbau eines Treppenlifts, bodengleiche Duschen, Türverbreiterungen oder rutschfeste Böden geschehen.
Fördermittel und Zuschüsse nutzen
Viele Maßnahmen zum altersgerechten Umbau werden durch Förderprogramme unterstützt – etwa durch die KfW oder Pflegekassen. Wichtig ist, sich frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine Wohnraumberatung oder einen Architekten hinzuzuziehen. Auch Steuervergünstigungen können bei Umbaumaßnahmen eine Rolle spielen.
Wirtschaftlichkeit abwägen
Nicht jede Immobilie lässt sich wirtschaftlich sinnvoll anpassen. Bei mehreren Etagen, schwer zugänglichen Eingängen oder stark sanierungsbedürftigen Gebäuden kann ein Umbau teuer und ineffizient sein. Hier sollte ehrlich geprüft werden, ob der Aufwand sich lohnt – oder ob ein Umzug in eine barrierefreie Immobilie langfristig die bessere Entscheidung ist.
Fazit – Umbauen oder umziehen?
• Barrieren wie Treppen oder Schwellen schränken im Alter ein
• KfW & Pflegekasse bieten Fördermöglichkeiten für Umbauten
• Fachberatung hilft bei Planung und realistischer Einschätzung
• Nicht jede Immobilie eignet sich für einen altersgerechten Umbau
• Wirtschaftlichkeit und Lebensqualität sorgfältig abwägen
Viele Eigentümer, die im Alter ihr Haus verkaufen, stehen vor einer neuen Herausforderung: Wie finde ich eine altersgerechte Mietwohnung, die meinen Bedürfnissen entspricht? Der angespannte Wohnungsmarkt macht die Suche nicht immer einfach – vor allem in Ballungszentren oder beliebten Regionen.
Bedarfe klar definieren
Bevor mit der Suche begonnen wird, sollten die eigenen Wünsche und Notwendigkeiten definiert werden:
• Wie groß soll die Wohnung sein?
• Ist ein Aufzug oder barrierefreier Zugang notwendig?
• Welche Lage ist optimal – Nähe zur Familie, Ärzte, Nahverkehr?
Je konkreter die Vorstellungen, desto gezielter kann gesucht werden.
Den Verkaufszeitpunkt strategisch planen
Es ist ratsam, den Immobilienverkauf und den Umzug in eine neue Wohnung zeitlich gut zu koordinieren. Denn: Eine passende Mietwohnung zu finden kann mehrere Monate dauern. Idealerweise wird der Verkauf erst finalisiert, wenn ein neuer Mietvertrag unterschrieben ist – oder der Notarvertrag enthält Regelungen zur Übergabezeit. Ratsam ist, die Immobilie durch einen Makler zu verkaufen, der auch in der Lage ist, eine passende Mietwohnung zu vermitteln.
Unterstützung nutzen
Viele Senioren unterschätzen die organisatorischen Anforderungen bei der Wohnungssuche. Soziale Träger, Wohnberatungsstellen oder Makler mit Spezialisierung auf altersgerechtes Wohnen können bei der Suche helfen. In einigen Städten gibt es spezielle Wohnprojekte oder Seniorenwohnanlagen mit Serviceangeboten.
Fazit – Der Weg in die passende Mietwohnung:
• Wohnbedürfnisse klar definieren (Barrierefreiheit, Lage, Größe)
• Genügend Zeit für die Wohnungssuche einplanen
• Verkauf und Umzug zeitlich gut abstimmen
• Beratung durch Wohnexperten oder soziale Träger einholen
• Professionelle Unterstützung bei der Mietwohnungssuche in Anspruch nehmen
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten.
Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem modernen Gesetz zusammen gefasst. Weitestgehend gelten die bisherigen Vorschriften zur Energieeinsparung jedoch weiterhin, sodass sich die praktischen Auswirkungen in Grenzen halten. Einige Details, die für Immobilieneigentümer, Verkäufer und Makler dennoch interessant sind, haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Eine gute Entscheidung vorab: Das bisherige energetische Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung wird nicht verschärft. Hierdurch sollen die Bau- und Wohnkosten nicht weiter gesteigert werden. Ein Neubau nach GEG soll künftig einen Energiebedarf von 45 – 60 kWh/m² und Jahr haben. Der neue „Niedrigstenergie-Gebäudestandard“ soll dieses Mindestniveau erfüllen.
Ölheizungen und veraltete Heizkessel
Für Bestandsimmobilien ergeben sich aus dem neuen Gesetz ebenfalls keine Verschärfungen bei den energetischen Vorgaben für Sanierungsmaßnahmen. Neu ist lediglich ein Betriebsverbot für bestimmte Heizkessel (§ 72 GEG) und eine Vorschrift, die den Einbau von Ölheizungen in Bestands- und Neubauten ab 2026 verbietet, es sei denn, es handelt sich um eine hybride Anlage, die einen Teil der Wärmeversorgung über erneuerbare Energien sicherstellt. Eine Ausnahme besteht auch, wenn z.B. kein Anschluss an ein Gas- oder Fernwärmenetz hergestellt werden kann und wenn eine anteilige Deckung des Wärmeenergiebedarfs technisch nicht möglich oder zu aufwändig wäre.
Bestehende Öl-und Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden, wenn Sie nicht bereits vor dem 1. Januar 1991 eingebaut worden sind bzw. weniger als 30 Jahre seit dem Einbau vergangen sind.
Dies gilt nicht für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt betragen und dies gilt auch nicht bei einem Wohngebäude mit weniger als drei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat.
Sofern ein solches Wohngebäude aber verkauft wurde, sind die Nachrüst- bzw. Austauschverpflichtungen vom neuen Eigentümer innerhalb von 2 Jahren nach dem Erwerb zu erfüllen.
Weitere Informationen unter:
https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/innovation-klimaschutz/gebaeudeenergiegesetz/GEG-Top-Thema-Artikel.html
Hessen erstattet Grunderwerbsteuer für Erstkäufer
Angesichts gestiegener Zinsen und hoher Baukosten ist der Erwerb von Wohnraum für viele schwierig geworden.
Ein Häuschen oder eine Wohnung für sich oder die eigene Familie, ein Traum, den sich viele Menschen in unserem Land erfüllen möchten. Die hessische Landesregierung hat das Versprechen gegeben, mit dem Hessengeld den erstmaligen Erwerb selbstgenutzter Wohnimmobilien zu fördern, indem die gezahlte Grunderwerbsteuer ganz oder zumindest teilweise erstattet wird. Die Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. März 2024. Die ersten Auszahlungen sollen noch im Herbst 2024 erfolgen.
Das Sofortprogramm heißt „11 + 1 für Hessen“! Mit dem Hessengeld wird die gezahlte Grunderwerbsteuer, die beim Kauf von Wohneigentum oder Grundstücken bezahlt wurde,wiefolgt zurückgezahlt.10.000 € je Käufer (max. 20.000 €)
5.000 € für jedes Kind unter 18 Jahren, das mit einzieht
Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt und zwar rückwirkend für notarielle Kaufverträge ab dem 1. März 2024.
Noch in diesem Sommer werden alle Einzelheiten der Förderung erarbeitet. Im Herbst können dann die ersten Anträge digital über das Kundenportal der WIBank gestellt werden. Ziel ist es, noch 2024 das erste Hessengeld auszuzahlen.
Und die beste Nachricht zum Schluss: Das Hessengeld ist nicht steuerpflichtig und kann unabhängig vom jeweiligen Einkommen beantragt werden.
Weitere Infos hier: https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld
Das spanische Immobilienrecht im Überblick:
Das spanische Immobilienrecht basiert auf dem Código Civil (Zivilgesetzbuch) und unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom deutschen Recht. Während in Deutschland das Grundbuchsystem eine hohe Rechtssicherheit bietet, ist das spanische Registro de la Propiedad (Grundbuch) nicht konstitutiv. Das bedeutet, dass der Grundbucheintrag zwar wichtige Indizien liefert, aber nicht zwingend die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse widerspiegelt.
Ein zentraler Unterschied liegt in der Rolle des Notars. Während deutsche Notare als unabhängige Amtsträger beide Vertragsparteien beraten, fungiert der spanische Notar primär als Beglaubiger. Die rechtliche Beratung liegt in der Verantwortung der Vertragsparteien oder ihrer Rechtsanwälte.
Eigentumsformen und Besonderheiten
In Spanien existieren verschiedene Eigentumsformen, die deutsche Käufer oft nicht kennen. Die „Comunidad de Propietarios“ entspricht etwa der deutschen Eigentümergemeinschaft, unterliegt jedoch anderen rechtlichen Regelungen. Bei Reihenhäusern oder Apartments können zusätzliche Gemeinschaftskosten und Verwaltungsgebühren anfallen, die in Deutschland in dieser Form unbekannt sind.Besondere Vorsicht ist bei sogenannten „Urbanizaciones“ geboten – geschlossenen Wohnanlagen mit eigener Infrastruktur. Hier können erhebliche Zusatzkosten für die Instandhaltung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Pools, Sicherheitsdienst oder Gartenanlagen entstehen.
Vorbereitung und Immobiliensuche
Bevor der eigentliche Kaufprozess beginnt, sollten deutsche Interessenten eine NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjeros) beantragen. Diese Ausländeridentifikationsnummer ist für alle steuerlichen und rechtlichen Vorgänge in Spanien erforderlich und kann bereits vor dem Immobilienkauf beantragt werden.
Bei der Immobiliensuche ist zu beachten, dass nicht alle angebotenen Objekte über eine gültige Baugenehmigung verfügen. Gerade in touristischen Gebieten existieren zahlreiche Immobilien, die ohne ordnungsgemäße Genehmigungen errichtet wurden. Ein Kauf solcher Objekte kann zu erheblichen rechtlichen Problemen und Abrissanordnungen führen.
Der Vorvertrag (Contrato de Arras)
Im spanischen Immobilienrecht ist der Abschluss eines Vorvertrags (Contrato de Arras) üblich. Dieser unterscheidet sich grundlegend von deutschen Vorverträgen und kann in verschiedenen Varianten auftreten. Die „Arras Confirmatorias“ bestätigen den Kaufwillen und sichern den Verkäufer gegen Rücktritt ab. Bei „Arras Penitenciales“ kann sowohl der Käufer durch Verfall seiner Anzahlung als auch der Verkäufer durch Rückzahlung des doppelten Betrags vom Vertrag zurücktreten.
Problematisch wird es, wenn der Vorvertrag unklare Formulierungen enthält oder wichtige Aspekte nicht geregelt sind. Deutsche Käufer unterschätzen oft die rechtliche Tragweite dieses Dokuments und zahlen erhebliche Anzahlungen, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein.
Finanzierungsmöglichkeiten in Deutschland
Deutsche Banken stehen der Finanzierung spanischer Immobilien oft zurückhaltend gegenüber. Die Beleihungsgrenze liegt meist deutlich unter den üblichen 80% des Kaufpreises, häufig bei nur 60-70%. Zusätzlich verlangen deutsche Kreditinstitute oft höhere Zinssätze und umfangreichere Sicherheiten.
Ein weiterer Nachteil liegt in der Währungsthematik. Zwar sind sowohl Deutschland als auch Spanien Euro-Länder, jedoch können sich Änderungen in den nationalen Wirtschaftsbedingungen auf die Finanzierungskonditionen auswirken. Deutsche Banken kalkulieren zudem oft einen „Länderaufschlag“ ein, der die Finanzierung verteuert.
Finanzierung durch spanische Banken
Spanische Banken bieten oft bessere Konditionen für lokale Immobilienfinanzierungen. Allerdings stellen sie an ausländische Kreditnehmer besondere Anforderungen. So wird oft ein höheres Eigenkapital verlangt, und die Bonitätsprüfung erfolgt nach anderen Kriterien als in Deutschland gewohnt.
Die Bearbeitung von Finanzierungsanträgen dauert in Spanien oft länger als in Deutschland. Deutsche Käufer sollten daher ausreichend Zeit für die Finanzierungsabwicklung einplanen und sich nicht durch Verkäuferdruck zu voreiligen Entscheidungen drängen lassen.
Wenn Sie eine spanische Immobilie erwerben möchten, unterstützen wir Sie gerne bei der rechtlichen Bewertung der Finanzierungsoptionen und der Vertragsgestaltung.
Kaufnebenkosten und spanische Steuern
Beim Immobilienkauf in Spanien fallen verschiedene Steuern und Gebühren an, die deutsche Käufer oft unterschätzen. Die Grunderwerbsteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) beträgt je nach Region zwischen 6% und 12 % des Kaufpreises. Hinzu kommen Notargebühren, Grundbuchkosten und gegebenenfalls Maklerprovisionen.
Ein Bausachverständiger prüft die Bausubstanz einer Immobilie, erkennt versteckte Mängel und liefert eine fundierte Grundlage für Kaufentscheidungen und Preisverhandlungen.
Aufgaben eines Bausachverständigen:
Ein Bausachverständiger, auch Baugutachter genannt, untersucht die Substanz eines Hauses vor dem Kauf. Dabei werden wichtige Bauteile wie Dach, Fassade, Fenster, Heizung und Elektroinstallationen geprüft. Schäden, Feuchtigkeitsprobleme, Rissbildungen oder Wärmebrücken werden erkannt, und notwendige Sanierungsmaßnahmen sowie deren Kosten werden abgeschätzt. Bei Neubauten prüft der Sachverständige zusätzlich Baupläne, Bauverträge und Leistungsverzeichnisse, um Vertragslücken aufzudecken und gegebenenfalls nachzuverhandeln.
Bei Bedarf stehen wir Ihnen für eine Kontaktvermittlung gerne zur Verfügung.